Rahmenbedingungen einer solchen Kohlendioxidwirtschaft sind geltende Gesetze und Verordnungen, die diesen neuen Wirtschaftszweig jedoch teilweise nur ungenügend abdecken. Ein aktuelles Gutachten, beauftragt durch die Arbeitsgruppe „Kohlendioxidwirtschaft“ von IN4climate.NRW, zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen zu den Themen Klassifizierung, Transport, Speicherung und Nutzung von CO2 auf.
Ziel des Gutachtens ist der Aufbau einer anfänglichen Rechtssicherheit für Vorhaben auf dem Weg zur Etablierung einer Kohlendioxidwirtschaft. Zusätzlich dient die Auseinandersetzung mit diesen Fragen der Identifikation von Regelungslücken und juristischen Hindernissen sowie von Stakeholdern und Verantwortlichen im Umfeld von Verwaltung und Politik.
Das Gutachten zeigt, dass Anlagen zur CO2-Abscheidung bereits rechtlich umfassend geregelt sind. Während ein Transport von CO2 ausschließlich für CCU (Carbon Capture and Utilization) ebenfalls gut geregelt ist, birgt das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz Lücken und Unklarheiten für den Transport von CO2, der für CCS (Carbon Capture and Storage) vorgesehen ist. Die CO2-Speicherung ist innerhalb von Deutschland rechtlich ausgeschlossen. Auch ist ein Export von CO2, das für Offshore-CCS vorgesehen ist, rechtlich zurzeit nicht möglich.
Aufbauend auf der Analyse der Rechtslage zeigt das Gutachten abschließend den Handlungsbedarf in der Rechtssetzung auf, der für die Etablierung einer Kohlendioxidwirtschaft notwendig ist. Verfasst wurden das Gutachten von Jurist Dr. Daniel Benrath im Auftrag von IN4climate.NRW.